Version: 2.0
Letzte Aktualisierung: 23/02/2026
1. Parteien
Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („DPA“) ist Bestandteil des Dienstleistungsvertrags zwischen:
Verantwortlicher: Der Hospitality-Kunde, der PassportScan Cloud nutzt
Auftragsverarbeiter:
GlobeID Limited
The Black Church, St. Mary’s Place
Dublin 7, D07P4AX
Irland
USt-IdNr.: IE 3342103WH
Der Auftragsverarbeiter erbringt die PassportScan-Cloud-Dienstleistungen für den Verantwortlichen.
2. Zweck
Diese DPA regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen gemäß:
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)
- Anwendbarem lokalem Datenschutzrecht
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisungen des Verantwortlichen.
3. Art und Zweck der Verarbeitung
PassportScan Cloud ermöglicht:
- Digitale Gäste-Registrierung
- Scan von Ausweisdokumenten und OCR-Extraktion
- Erfassung von Einwilligungen
- Regulatorischen Datenexport
- PMS-Integration
- Kreditkauf und Kontoaktivierung
Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über Stripe.
Der Auftragsverarbeiter bestimmt nicht die Zwecke der Verarbeitung.
4. Kategorien betroffener Personen
- Hotelgäste
- Minderjährige Gäste (soweit gesetzlich erforderlich)
- Reservierungsinhaber
- Hotelmitarbeiter als Nutzer
- Abrechnungskontakte
5. Kategorien personenbezogener Daten
Identitätsdaten
- Vorname, Nachname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Ausweisnummer
- Dokumententyp
- Ablaufdatum
- Dokumentenbilder (falls aktiviert)
- Unterschriftsbilder
- Einwilligungs-Metadaten
Technische Daten
- IP-Adresse
- Authentifizierungs-Metadaten
- Geräte-Metadaten
- Protokolldaten (Logs)
Zahlungs-Metadaten
- Transaktions-ID
- Zahlungsstatus
- Betrag
- Währung
- Rechnungs-E-Mail (falls zutreffend)
Der Auftragsverarbeiter speichert oder verarbeitet nicht:
- Vollständige Kreditkartennummern
- CVV-Codes
- Kartenablaufdaten
Kartenzahlungsdaten werden ausschließlich von Stripe verarbeitet.
6. Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:
- Personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung zu verarbeiten
- Vertraulichkeit zu gewährleisten
- Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen
- Bei der Wahrnehmung der Betroffenenrechte zu unterstützen
- Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich zu melden
- Personenbezogene Daten nach Vertragsbeendigung zu löschen oder zurückzugeben
7. Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter implementiert:
- AWS-gehostete Infrastruktur
- Multi-AZ-Bereitstellung
- Anwendungs- / Feldbasierte Verschlüsselung (Modell B)
- AES-256-Verschlüsselung im Ruhezustand
- TLS 1.2+ Verschlüsselung während der Übertragung
- Rollenbasierte Zugriffskontrolle
- MFA-Unterstützung
- Logging und Monitoring
- Unabhängige Penetrationstests
8. Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern gemäß dem öffentlichen Unterauftragsverarbeiter-Register.
Aktuelle Kategorien umfassen:
- Amazon Web Services (AWS) – Cloud-Infrastruktur
- Clerk – Authentifizierung
- Datadog – Monitoring
- Google Workspace – Interne Abläufe
- Stripe – Zahlungsabwicklung
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass Unterauftragsverarbeiter an DSGVO-konforme Verpflichtungen gebunden sind.
9. Sicherheit der Verarbeitung (Artikel 32 DSGVO)
Der Auftragsverarbeiter gewährleistet angemessene Sicherheitsmaßnahmen unter Berücksichtigung:
- Des Stands der Technik
- Der Implementierungskosten
- Art, Umfang, Kontext und Zweck der Verarbeitung
- Des Risikos für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen
Die Sicherheitsmaßnahmen umfassen Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Systemresilienz und Incident-Response-Fähigkeiten.
10. Datenresidenz und internationale Übermittlungen
10.1 Kerninfrastruktur
Die Kernplattform-Infrastruktur, einschließlich Anwendungsdienste und primärer Datenbanken, wird ausschließlich gehostet in:
Amazon Web Services (AWS) – eu-west-1 (Irland, Europäische Union).
Eine regionsübergreifende Replikation der Kerndatenbanken ist nicht konfiguriert.
10.2 Regionale Speicherung von Dokumentenbildern
Sofern die Speicherung von Dokumentenbildern durch den Verantwortlichen aktiviert wird, kann die Objektspeicherung (Amazon S3) in der AWS-Region bereitgestellt werden, die der operativen Gerichtsbarkeit des Hotels entspricht.
Diese Regionen können Standorte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) umfassen, insbesondere:
- Asien-Pazifik
- Afrika
- Nordamerika
- Südamerika
- Australien
Die Regionalisierung dient:
- Der Einhaltung von Datenlokalisierungsanforderungen
- Der Optimierung von Latenzzeiten
- Der juristischen Angleichung
10.3 Garantien für internationale Übermittlungen
Werden personenbezogene Daten außerhalb des EWR verarbeitet, erfolgen Übermittlungen auf Grundlage von:
- AWS Data Processing Addendum
- Standardvertragsklauseln (SCC), soweit anwendbar
- AES-256-Verschlüsselung im Ruhezustand
- TLS 1.2+ Verschlüsselung während der Übertragung
Der Auftragsverarbeiter gewährleistet angemessene Garantien gemäß Kapitel V DSGVO.
11. Audit und Prüfung
Der Auftragsverarbeiter stellt die zur Nachweisführung der Compliance erforderlichen Informationen bereit und kann Folgendes zur Verfügung stellen:
- Sicherheitsdokumentation
- Zusammenfassung von Penetrationstests
- Zertifizierungen (soweit vorhanden)
Audits können nach angemessener Vorankündigung durchgeführt werden.
12. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
Die Mitteilung umfasst:
- Art der Verletzung
- Kategorien betroffener Daten
- Ergriffene Abhilfemaßnahmen
13. Vertragsbeendigung
Nach Beendigung der Dienstleistungen:
- Werden personenbezogene Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht
- Wird der Zugriff widerrufen
- Gelten die Richtlinien zur Löschung von Backups
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung sowie alle daraus resultierenden oder damit zusammenhängenden Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) unterliegen dem Recht Spaniens und sind entsprechend auszulegen. Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser DPA sind ausschließlich die Gerichte Spaniens zuständig, sofern nicht zwingendes anwendbares Datenschutzrecht etwas anderes vorschreibt.
